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   BSG, 15.04.1997 - 1 RK 13/96   

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https://dejure.org/1997,4132
BSG, 15.04.1997 - 1 RK 13/96 (https://dejure.org/1997,4132)
BSG, Entscheidung vom 15.04.1997 - 1 RK 13/96 (https://dejure.org/1997,4132)
BSG, Entscheidung vom 15. April 1997 - 1 RK 13/96 (https://dejure.org/1997,4132)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung der an die Ehefrau gezahlten Gewinnbeteiligung in die Berechnung des Erstattungsbetrages wegen eines Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz - Begriff des Arbeitsverdienstes bzw. Arbeitsentgelts - Im Berechnungszeitraum als Gegenleistung für die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LFZG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; MuSchG § 11 Abs. 1
    Berücksichtigung einer Gewinnbeteiligung im Lohnausgleichsverfahren nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 LFZG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1998, 32
  • NZA-RR 1998, 49
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus BSG, 15.04.1997 - 1 RK 13/96
    Das Bundesverfassungsgericht hat es allerdings mit Art. 3 Abs. 1 GG für unvereinbar angesehen, wenn einmalig gezahltes Arbeitsentgelt einerseits zu Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen wird, andererseits aber bei der Berechnung kurzfristiger Lohnersatzleistungen im Bereich der Krankenversicherung oder der Arbeitslosenversicherung keine Berücksichtigung findet (Beschluß vom 11. Januar 1995 - BVerfGE 92, 53 = SozR 3-2200 § 385 Nr. 6).
  • BSG, 17.04.1991 - 3 RK 18/89

    Erstattungsfähiges Arbeitsentgelt im Lohnausgleichsverfahren nach § 10 Abs. 1 S.

    Auszug aus BSG, 15.04.1997 - 1 RK 13/96
    Für den zuerst genannten Fall hat der Senat entschieden, daß ein 13. Monatsgehalt bei der Berechnung des im Bezugszeitraum erzielten Durchschnittsverdienstes zu berücksichtigen ist, wenn es nach der tariflichen Gestaltung ausschließlich Vergütung für geleistete Arbeit und dem monatlich verdienten Arbeitsentgelt anteilig zuzurechnen ist (Urteil vom 17. April 1991, SozR 3-7860 § 10 Nr. 2 = NZA 1992, 298).
  • BSG, 24.05.1973 - 3 RK 76/71

    Arbeitgeberaufwendungen - Ausgleich - Sozialgerichtsbarkeit - Besetzung der

    Auszug aus BSG, 15.04.1997 - 1 RK 13/96
    Ob die in dieser Entscheidung erhobene Forderung nach einer Äquivalenz von Beiträgen und Leistungen als Ausdruck des Versicherungsprinzips in der gesetzlichen Sozialversicherung auf das Umlageverfahren nach § 14 LFZG zu übertragen ist, weil es sich dabei um ein der Sozialversicherung ähnliches Risikoausgleichssystem handelt (vgl dazu BSGE 36, 16, 19 = SozR Nr. 1 zu § 10 LFZG), braucht der Senat nicht zu entscheiden.
  • BSG, 22.06.1966 - 3 RK 105/63

    Ermittlung des Durchschnittsverdienstes beim Mutterschutz - Berücksichtigung von

    Auszug aus BSG, 15.04.1997 - 1 RK 13/96
    Einmalige Zuwendungen des Arbeitgebers sind deshalb, auch wenn sie innerhalb dieses Zeitraums gewährt werden oder ihm als Arbeitsentgelt zuzuordnen sind, in der Regel nicht in die Berechnung des Durchschnittsverdienstes einzubeziehen (BSG, Urteil vom 22. Juni 1966 - BSGE 25, 69 = SozR Nr. 7 zu § 13 MuSchG 1952; BAG, Urteil vom 21. September 1971 - AP Nr. 2 zu § 2 LohnFG; Zmarzlik/Zipperer/Viethen, Komm zum MuSchG, 5. Aufl, § 11 RdNr 23; Meisel/Sowka, Komm zum MuSchG, 4. Aufl, § 11 RdNr 47; Gröninger/Thomas, Komm zum MuSchG, Stand 1994, § 11 RdNr 20).
  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 2/00 R

    Arbeitgeberausgleich bei der Entgeltfortzahlung

    Das kommt in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 LFZG durch die Bezugnahme auf die gesetzlichen Anspruchsnormen hinreichend deutlich zum Ausdruck (so im Ergebnis auch BSG USK 81143 S 594 f; BSG SozR 3-7860 § 10 Nr. 5 S 19).
  • BSG, 13.07.2005 - B 1 KR 5/05 B

    Berücksichtigung des ausgezahlten Weihnachtsgeldes im Rahmen der

    Zusätzlich hätte sich die Beschwerde auch mit der bisherigen Rechtsprechung des Senats zu den eingeschränkten Folgen eines Verstoßes des LFZG gegen Art. 3 Abs. 1 GG auseinandersetzen müssen, die die Vorinstanzen zutreffend zitiert haben (Urteil vom 15. April 1997 - 1 RK 13/96 = SozR 3-7860 § 10 Nr. 5 S 18, 23), und darlegen müssen, dass dieser Rechtsprechung in nicht unerheblichem Umfange widersprochen worden ist oder dass mit Blick auf andere besondere Umstände erneuter Klärungsbedarf besteht (vgl Senat, Beschluss vom 17. März 2005, B 1 KR 83/04 B; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38 mwN).
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